Entgeltumwandlung: So funktioniert sie – und wann sie sich für dich lohnt
Bei der Entgeltumwandlung zahlst du einen Teil deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge ein – bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Das macht sie attraktiv, aber nicht automatisch für jeden sinnvoll. Hier erfährst du, wie die Entgeltumwandlung funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie hat und worauf du vor dem Abschluss achten solltest.
Was ist Entgeltumwandlung?So funktioniert sieDie VorteileDie NachteileLohnt sich Entgeltumwandlung für dich?Für ArbeitgeberHäufige Fragen
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung ist die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, und dein Arbeitgeber zahlt diesen Betrag stattdessen in einen Vorsorgevertrag für dich ein. Im Alter erhältst du daraus eine Rente oder – je nach Vertrag – eine Kapitalauszahlung.
Der Kern: Weil der Betrag aus dem Brutto kommt, fallen darauf innerhalb bestimmter Grenzen zunächst keine Steuern und Sozialabgaben an. Besteuert wird erst später, wenn die Leistung ausgezahlt wird.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG): die Einkommensgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Freibeträge der Entgeltumwandlung sind als Prozentsatz dieser Grenze festgelegt und steigen mit ihr.
Durchführungsweg: die Vertragsform, über die dein Arbeitgeber die Vorsorge abwickelt – etwa Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Nachgelagerte Besteuerung: Die Einzahlungen sind steuerfrei, die späteren Auszahlungen werden versteuert.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Vier Regeln bestimmen, was bei der Entgeltumwandlung möglich ist:
Du hast einen Rechtsanspruch
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann nach § 1a Betriebsrentengesetz von seinem Arbeitgeber verlangen, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Ist dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, kann dieser eigene Vorgaben machen.
Steuer- und sozialabgabenfrei – bis zu einer Grenze
Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei, bis 4 % zusätzlich frei von Sozialabgaben. Diese Grenzen gelten für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, ändern sich auch die Euro-Beträge jedes Jahr.
Der Arbeitgeber muss in der Regel zuschießen
Spart dein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen – soweit er tatsächlich Beiträge spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr. Frag deshalb gezielt nach.
Der Arbeitgeber bestimmt den Durchführungsweg
In welcher Form die Vorsorge läuft und bei welchem Anbieter, legt in der Regel der Arbeitgeber fest. Bietet er eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, kann er dich darauf verweisen. Sonst kannst du eine Direktversicherung verlangen.
Die Vorteile der Entgeltumwandlung
Die Nachteile der Entgeltumwandlung
Die Nachteile werden bei der Werbung für Entgeltumwandlung gern übergangen. Sie gehören aber in jede ehrliche Rechnung:
Lohnt sich Entgeltumwandlung für dich?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob die Entgeltumwandlung für dich sinnvoll ist, hängt vor allem von drei Punkten ab: wie hoch der Zuschuss deines Arbeitgebers ist, wie gut der angebotene Vertrag ist und wie deine übrige Altersvorsorge aussieht.
Liegt dein Gehalt auch nach der Umwandlung noch über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlst du weiterhin den Höchstbeitrag zur Rentenversicherung. Deine gesetzliche Rente sinkt dann durch die Entgeltumwandlung nicht. Ein Nachteil fällt damit weg.
Entscheidend ist, die Entgeltumwandlung nicht isoliert zu betrachten, sondern als Baustein der gesamten Altersvorsorge. Wie groß deine Versorgungslücke tatsächlich ist und welche Bausteine sie am sinnvollsten schließen, erfährst du auf der Seite zur Altersvorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge: Was Arbeitgeber wissen sollten
Für Unternehmen ist die Entgeltumwandlung nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Argument bei der Suche nach Fachkräften. Gleichzeitig bringt sie Aufgaben mit sich: den passenden Durchführungsweg wählen, den Arbeitgeberzuschuss korrekt umsetzen und die Mitarbeitenden verständlich informieren.
Ich unterstütze Unternehmen dabei, eine passende betriebliche Altersvorsorge einzuführen und dauerhaft verständlich zu betreuen – für Arbeitgeber und Mitarbeitende.
Checkliste vor dem Abschluss
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?+
Ja, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Nach § 1a Betriebsrentengesetz kannst du verlangen, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze umzuwandeln. Ein Tarifvertrag kann abweichende Regeln enthalten.
Muss mein Arbeitgeber etwas dazuzahlen?+
In der Regel ja. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er tatsächlich Beiträge spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
Was passiert mit der Entgeltumwandlung bei einem Jobwechsel?+
Ansprüche aus Entgeltumwandlung gehören dir von Anfang an und gehen bei einem Wechsel nicht verloren. Je nach Vertrag kannst du ihn beim neuen Arbeitgeber fortführen, beitragsfrei stellen oder das Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen übertragen lassen.
Wird die Betriebsrente später versteuert?+
Ja. Die Einzahlungen sind innerhalb der Grenzen steuerfrei, dafür wird die Auszahlung im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen zusätzlich in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ist Entgeltumwandlung bei hohem Einkommen sinnvoll?+
Oft ja, weil die Steuerersparnis mit dem Steuersatz wächst und die gesetzliche Rente nicht sinkt, solange das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt. Ob es sich im Einzelfall rechnet, hängt vom Zuschuss, vom Vertrag und von der übrigen Vorsorge ab.
Wir schauen gemeinsam auf das Angebot deines Arbeitgebers und ordnen es in deine gesamte Altersvorsorge ein. Kostenlos und unverbindlich – online, telefonisch oder persönlich in Mainz.
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